Podcastfolge #66: Elterngeld für selbstständige Yogalehrerinnen

Ist es möglich, als selbstständige Yogalehrer:in Elterngeld zu beantragen? Wie lange bekommt man dieses? Was sind die Voraussetzungen für Elterngeld in der Selbstständigkeit? Stefanie Lehnes ist Beraterin für Selbstständige zu genau diesem Thema und beantwortet diese Fragen in der neuen Podcast Folge von Yoga als Beruf.

Interview mit Stefanie Lehnes über Elterngeld für selbstständige Unternehmer:innen

Stefanie Lehnes ist Gründerin von Elterngeld.business und hilft selbstständigen Frauen dabei, erfolgreich Elterngeld zu beantragen.

Aufgrund eigener negativer Erfahrungen mit diesem Thema, nach der Geburt ihrer ersten Tochter in 2012, hilft sie nun Selbstständigen dabei, die richtigen Vorbereitungen zu treffen und Wege zu finden, die maximalen Summen zu erhalten.

Sie selbst fand kaum Informationen über die Abläufe des Elterngeldes und der Prozess war frustrierend. Sie bekam zwar die Förderung, doch im Anschluss dazu erhielt sie eine fette Rückzahlung, die sie an ihre existentiellen Grenzen brachte.

4 Jahre später, 2016, mit der Geburt ihrer 2. Tochter, war Stefanie dementsprechend vorbereitet und erhielt den Höchstsatz an Elterngeld. Die Rückzahlung fiel außerdem klein aus.

Ihre Learnings aus ihrem ersten Antrag halfen ihr dabei, sich mit dem Thema Elterngeld besser auseinanderzusetzen. Als Unternehmensberaterin sah sie dann darin ihre Aufgabe, anderen Selbstständigen bei diesem Prozess zu helfen und aufzuklären.

Wie funktioniert das Elterngeld? Was ist der Gedanke dahinter?

Das Elterngeld ist eine Lohnersatz-Zahlung und wird Eltern nach der Geburt ihrer Kinder ausgezahlt.

Dieses war und ist ursprünglich auf Angestellte ausgerichtet, was dazu führt dass sich Selbstständige oft nicht angesprochen fühlen und dieses gar nicht erst beantragen. 

Doch Elterngeld ist auch für Selbstständige: Nur quasi eine Einkommens-Ersatz-Zahlung. 

Es gibt in jedem Landkreis Elterngeldstellen, bei denen man diese Förderung beantragen kann. Wie der Antrag abläuft und wie diese Prozesse gehandhabt werden entscheidet jedes Bundesland selbst. Es ist also oft verschieden.

Viele Selbstständige denken, da sie keinen “Lohn” erhalten, dass sie gar kein Elterngeld beantragen dürfen. Doch darin liegt der erste Fehler: Jeder bekommt Elterngeld, auch Selbstständige. 

Wie hoch kann das Elterngeld sein? 

Wenn man alle Register zieht, dann ist der Höchstsatz bis zu 30.000 Euro inklusive Partnerschaftsbonus.

Es gibt einen monatlichen Höchstsatz von 1.800 Euro, ohne Geschwisterbonus, und einen Mindestsatz (diesen bekommt man immer, egal wieviel man verdient) von 300 Euro. 

Das ganze bekommt man für 12 Monate. Oder die Hälfte über 24 Monate. Dann gibt es auch noch den 4 Monatigen Partnerschaftsbonus.

Das Elterngeld bekommen wir steuerfrei (mit Progressionsvorbehalt).

Darf man während dieser Zeit (Elternzeit/Elterngeld) weiterhin Einnahmen generieren? 

Die Elterngeld Regeln sagen ganz klar, dass man grundsätzlich nichts dazu verdienen darf. 

Denn wenn man weiterhin verdient, während einem das Elterngeld ausgezahlt wird, dann wird einem die Differenz berechnet und dieses wird einem später wieder abgezogen. 

Das ist nur logisch. Schließlich bezahlt man dein Einkommen, welches du “angeblich” während der Elternzeit nicht verdienst. 

Je besser man aber die Regeln kennt, umso besser versteht man das Spiel und kann versuchen, auf bestimmten Ebenen zu “verhandeln”.

Zum Beispiel kann man sich die Elterngeldmonate (den 12 Monaten) mit dem Partner aufteilen (einer übernimmt 7 Monate, der andere 5 usw) und dann kann man in den freien Monaten machen was man möchte.

Man kann jede komplexe Stufe durchgehen und sich fragen: Wo sind hier Möglichkeiten für mein eigenes Business?

Da knüpft auch Stefanies Arbeit an: die Komplexität wird oft erst auf dem 2.Blick klar.

Als Yogalehrer:in wird man ja nicht bis zum Mutterschutz arbeiten, kann man denn schon vor der Entbindung das Elterngeld bekommen?  

Das Geld bekommt man erst ab der Geburt. Man kann aber “rückwärts rechnen” und Prognosen abgeben, wieviel man ungefähr sparen muss, sobald man schwanger ist.  Für den Höchstsatz an Elterngeld, der 1.800 Euro beträgt, was braucht man dafür? Das kann man dann schon angehen, also Vorbereitungen treffen.

Oder eine Risikoanalyse machen: Was passiert, wenn es mir im zB. 6. Monat nicht mehr gut genug geht, zu arbeiten. Habe ich mir einen finanziellen Puffer aufgebaut? 

Am besten ist es natürlich so früh wie möglich vorzusorgen. Das ist aber nicht immer möglich.

Was man beachten sollte, ist dass man in den Monaten vor und nach der Geburt einen Puffer hat, denn nicht immer wird das Geld direkt ausgezahlt. 

Kann man noch die “Kurve kratzen”,  wenn man schon schwanger ist? 

Man sollte sich generell mental gut auf die Situation vorbereiten, falls Geld knapp wird.

Man muss unbedingt beachten, dass für das Elterngeld das Jahr vor der Geburt bemessen wird – wenn man also in dem Jahr vor der Geburt (selbst wenn das Kind im Dezember geboren wird) gerade erst das Business gegründet hat, dann hat man Pech. Wenn man nichts verdient hat in dem Jahr vorher hat man ebenfalls Pech. 

ABER: Es gibt immer Möglichkeiten und sogenannte Verschiebetatbestände. Man kann die Zeiträume nach vorne schieben. Denn auch wenn man selbstständig ist, kann man sich krankschreiben lassen. Das machen nur viele nicht in der Selbstständigkeit.

Selbst wenn man schon schwanger ist, kann man Möglichkeiten für das Elterngeld ausschöpfen. Wege finden sich immer.

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