Recht & Retreats – Antonia im Gespräch mit Jakob
Immer mehr Yogalehrer:innen bieten Retreats an – eine wunderbare Möglichkeit, Teilnehmer:innen auf eine tiefere Reise mitzunehmen. Doch Retreats sind nicht nur eine kreative oder spirituelle Erfahrung, sondern auch ein geschäftliches Projekt mit rechtlichen Rahmenbedingungen.
In einem Gespräch mit Jakob, rechtlicher Berater und Teil der Yoga Business Mastermind, hat Antonia geklärt, worauf es bei der rechtssicheren Organisation wirklich ankommt – und welche Risiken viele Yogalehrer:innen dabei unterschätzen.
1. Pauschalreiserecht: Wann dein Retreat zur Pauschalreise wird
Sobald du mehrere Leistungen zu einem Gesamtpaket kombinierst – zum Beispiel Unterkunft, Verpflegung und Yogastunden – kann dein Retreat rechtlich als Pauschalreise gelten. Das Pauschalreiserecht ist eine EU-weite Richtlinie, die den Verbraucherschutz stärkt.
Beispiele für kombinierte Leistungen:
Unterkunft in einem Hotel oder Retreatzentrum
Verpflegung vor Ort (Frühstück, Brunch, Dinner)
Yoga-Unterricht, Meditation, Ausflüge
ggf. Transfers oder Anreiseorganisation
Wichtig: Sobald du zwei oder mehr dieser Komponenten anbietest und verkaufst, unterliegst du dem Pauschalreiserecht – mit allen Konsequenzen: Informationspflichten, Widerrufsrecht, Insolvenzabsicherung u. v. m.
2. Gewerbeanmeldung und Insolvenzabsicherung – kein Nice-to-have
Wer regelmäßig Retreats veranstaltet, muss ein Gewerbe anmelden – auch als Yogalehrerin. Du trittst in diesem Kontext nicht nur als Lehrperson auf, sondern als Veranstalterin.
Damit verbunden sind rechtliche Verpflichtungen, unter anderem:
Gewerbeanmeldung mit entsprechendem Tätigkeitsbereich
ggf. Anmeldung als überwachungsbedürftiges Gewerbe (Reiseleistungen)
Nachweis einer Insolvenzabsicherung (z. B. über eine Versicherung)
Letzteres schützt deine Teilnehmer:innen im Fall deiner Zahlungsunfähigkeit – und ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Nachweis machst du dich unter Umständen haftbar.
3. Haftung, Verträge und Verbraucherschutz
Du bist als Veranstalterin verantwortlich für das gesamte Retreat – auch wenn du einzelne Leistungen auslagerst. Das heißt: Wenn die Unterkunft ausfällt, das Essen verdorben ist oder ein Unfall geschieht, kann unter Umständen deine Haftung greifen.
Was du brauchst:
Haftpflichtversicherung, die Retreats explizit einschließt
rechtskonforme AGB und Verträge
transparente Zahlungs- und Stornobedingungen
umfassende Informationspflichten vor der Buchung
Auch Themen wie Reiserücktritt, gesundheitliche Hinweise und mögliche Risiken gehören in deine Unterlagen – am besten klar verständlich und schriftlich.
4. Vermarktung & Verkaufsstruktur: Klare Trennung ist rechtlich sinnvoll
Ein häufiger Fehler in der Praxis: Yogalehrer:innen buchen Kontingente in Hotels, kalkulieren Pauschalpreise inklusive Unterkunft und bieten das Retreat als „Rundum-Angebot“ an – ohne als Reiseveranstalterin registriert zu sein.
Rechtssicher ist das nicht.
Besser:
Biete ausschließlich den Yoga-Anteil an und verweise deutlich darauf, dass Unterkunft und Verpflegung selbstständig gebucht werden müssen. So schützt du dich vor rechtlichen Fallstricken – und deine Teilnehmer:innen wissen, woran sie sind.
Diese Variante wird auch in der Mastermind empfohlen und in der Praxis vieler erfolgreicher Yogalehrer:innen angewendet.
Fazit: Retreats brauchen mehr als Herz – sie brauchen Rechtssicherheit
Ein Yoga-Retreat zu organisieren, ist mehr als ein Herzensprojekt. Es ist ein unternehmerischer Schritt – mit rechtlichen Anforderungen, die du kennen und beachten solltest.
Checkliste für dein Retreat:
Ist dein Angebot eine Pauschalreise?
Hast du ein passendes Gewerbe angemeldet?
Liegt eine Insolvenzabsicherung vor?
Bist du haftpflichtversichert?
Sind deine AGBs rechtlich geprüft?
Kommunizierst du Buchung & Verantwortung klar?
Und über diesen Link kommst du direkt zum Podcast:
Happy Yogabusiness Aufbau,
deine Antonia