#252: Rechtssicherheit im Yoga-Business mit Julia Ruch

Rechtssicherheit für Yoga-Lehrende: Erfahre, was sich bei Scheinselbstständigkeit, Rentenversicherung und Selbstständigkeit im Yoga-Business aktuell verändert.

Rechtssicherheit im Yoga-Business: Warum gerade jetzt so viele Fragen entstehen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Yoga-Bereich sorgen aktuell für viele Unsicherheiten. Begriffe wie Scheinselbstständigkeit, Rentenversicherungspflicht oder Sozialversicherungsnachzahlungen tauchen plötzlich wieder häufiger auf. Vor allem selbstständige Yoga-Lehrende und Studios fragen sich: Was bedeutet das konkret für mein Yoga-Business? Muss ich jetzt etwas verändern? Und wie groß ist das tatsächliche Risiko?

Auslöser für viele Diskussionen war ein geleakter Referentenentwurf, der in den letzten Wochen in der Branche kursierte. Schnell entstanden Sorgen, Spekulationen und teilweise auch Verunsicherung. Dabei ist wichtig zu verstehen: Aktuell gibt es kein neues Gesetz. Trotzdem lohnt es sich, die Entwicklungen ernst zu nehmen und die eigene Situation bewusst anzuschauen.

Im Podcast ordnet Julia Ruch die aktuelle Lage ruhig und differenziert ein. Dabei wird deutlich: Es geht weniger um Panik, sondern vielmehr um Klarheit. Denn viele der relevanten Kriterien existieren nicht erst seit gestern. Sie begleiten die Bewertung von Selbstständigkeit schon seit Jahren und werden vermutlich auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen.

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Was ist überhaupt passiert?

In den letzten Wochen sorgte ein sogenannter Referentenentwurf für Aufmerksamkeit. Dabei handelt es sich um einen frühen Vorschlag innerhalb eines Gesetzgebungsprozesses. Ein solcher Entwurf ist noch kein Gesetz und kann sich im Verlauf stark verändern oder sogar vollständig verworfen werden.

Trotzdem zeigen solche Entwürfe oft, in welche Richtung politische Diskussionen gehen. Genau deshalb lohnt es sich, hinzuschauen.

Besonders auffällig ist, dass bestimmte Kriterien in nahezu allen Diskussionen rund um Selbstständigkeit immer wieder auftauchen. Die grundlegenden Fragen bleiben also ähnlich:

Wann gilt jemand wirklich als selbstständig?
Welche Strukturen sprechen eher für eine abhängige Beschäftigung?
Und wie lässt sich ein Yoga-Business rechtssicher gestalten?

Gerade im Yoga-Bereich ist das relevant, weil viele Lehrende mit Studios, Retreat-Anbietern oder Ausbildungsplattformen zusammenarbeiten und dabei unterschiedliche Modelle nutzen.

Woran echte Selbstständigkeit gemessen wird

Ein zentraler Punkt im Podcast ist die Frage, welche Kriterien tatsächlich relevant sind, wenn Selbstständigkeit geprüft wird.

Viele Yoga-Lehrende denken zunächst an formale Dinge wie Rechnungen oder Gewerbeanmeldungen. Doch entscheidend ist oft die tatsächliche Gestaltung der Zusammenarbeit.

Zu den wichtigsten Kriterien gehören laut Podcast unter anderem:

  • mehrere Auftraggeber
  • ein eigener Marktauftritt
  • eigenes wirtschaftliches Risiko
  • selbst organisierte Vertretungen
  • eigene Preisgestaltung oder Honorarverhandlungen
 

Das bedeutet konkret: Wer ausschließlich für ein Studio arbeitet, feste Stundenpläne übernimmt und kaum eigene unternehmerische Entscheidungen trifft, bewegt sich rechtlich oft in einem sensibleren Bereich als jemand, der verschiedene Angebote, Kundengruppen und Einkommensquellen kombiniert.

Ein eigener Marktauftritt spielt dabei ebenfalls eine große Rolle. Eine eigene Website, Social Media Präsenz, eigene Kurse oder Retreats zeigen, dass jemand unternehmerisch am Markt auftritt und nicht ausschließlich in die Struktur eines einzelnen Studios eingebunden ist.

Warum die Übergangsregelung vielen Yoga-Lehrenden Zeit verschafft

Ein Punkt, der im Podcast für Erleichterung sorgt, ist die verlängerte Übergangsregelung bis zum 31.12.2027.

Diese Regelung bedeutet unter bestimmten Voraussetzungen:

  • keine Sozialversicherungsnachzahlungen bis Ende 2027
  • keine rückwirkenden Forderungen für diesen Zeitraum
  • bestehende Zusammenarbeit kann vorerst weiterlaufen
 

Das ist besonders für Studios und selbstständige Yoga-Lehrende wichtig, die aktuell unsicher sind, wie ihre Zusammenarbeit rechtlich eingeordnet wird.

Allerdings macht Julia Ruch im Gespräch auch deutlich: Diese Übergangsregelung ist kein Freifahrtschein. Sie bedeutet nicht, dass man bis 2027 einfach nichts beachten muss. Vielmehr ist sie ein Zeitfenster, um bestehende Strukturen bewusst anzuschauen und gegebenenfalls anzupassen.

Gerade jetzt kann es sinnvoll sein, die eigene Selbstständigkeit klarer aufzustellen, Verträge zu überprüfen oder die Zusammenarbeit transparenter zu gestalten.

Rentenversicherungspflicht für Yoga-Lehrende: Ein oft unterschätztes Thema

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Rentenversicherungspflicht. Vielen Yoga-Lehrenden ist gar nicht bewusst, dass sie davon betroffen sein können.

Der Hintergrund: Yoga-Lehrende gelten häufig als freiberufliche Lehrende. Und genau daraus kann eine Rentenversicherungspflicht entstehen.

Das bedeutet nicht automatisch ein Problem. Aber es bedeutet, dass bestimmte Melde- und Beitragspflichten bestehen können.

Eine wichtige Ausnahme gilt bei sehr geringem Einkommen. Liegt das monatliche Einkommen unter der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze – aktuell ungefähr bei 603 Euro monatlich – entsteht in der Regel keine Rentenversicherungspflicht und auch keine Meldepflicht.

Liegt das Einkommen darüber, sieht die Situation meist anders aus. Dann besteht grundsätzlich die Pflicht, sich bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Idealerweise sollte dies innerhalb von drei Monaten erfolgen.

Wie hoch sind die Beiträge zur Rentenversicherung?

Die Beiträge können unterschiedlich berechnet werden. Entweder erfolgt die Berechnung einkommensabhängig oder über einen pauschalen Regelbeitrag.

Im Podcast wird erklärt, dass sich die einkommensabhängige Variante meist an etwa 18,6 Prozent des Gewinns orientiert. Relevant ist dabei nicht der Umsatz, sondern der tatsächliche Gewinn nach Abzug der Ausgaben.

Wer keine Angaben macht oder sich nicht meldet, landet häufig automatisch im Regelbeitrag, der deutlich höher ausfallen kann.

Gerade deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Nicht aus Angst, sondern um Klarheit zu schaffen und unnötige Nachzahlungen zu vermeiden.

Können Nachzahlungen wirklich passieren?

Ja, grundsätzlich sind Nachzahlungen möglich, wenn eine Rentenversicherungspflicht bestand und keine Beiträge gezahlt wurden.

Im Podcast wird erklärt, dass die Deutsche Rentenversicherung in der Regel bis zu vier Jahre rückwirkend prüfen und Beiträge nachfordern kann. In bestimmten Fällen kann der Zeitraum sogar länger sein.

Das klingt zunächst bedrohlich. Gleichzeitig bedeutet es nicht automatisch, dass jede Yoga-Lehrerin sofort mit hohen Nachforderungen rechnen muss. Entscheidend ist immer die individuelle Situation.

Trotzdem zeigt dieser Punkt, wie wichtig es ist, die eigene Tätigkeit bewusst einzuordnen und sich nicht ausschließlich auf Halbwissen oder Aussagen aus Social Media zu verlassen.

Was bedeutet das jetzt konkret für Yoga-Lehrende?

Im Kern führt die gesamte Diskussion zu einer viel grundsätzlicheren Frage: Wie möchte ich mein Yoga-Business eigentlich aufstellen?

Denn sobald Klarheit über die eigene Situation entsteht, geht es nicht mehr nur um rechtliche Vorgaben. Es geht um unternehmerische Entscheidungen.

Zum Beispiel:

Wie abhängig bin ich von einzelnen Studios?
Welche Einnahmequellen habe ich?
Wo trage ich bewusst Risiko?
Wo wünsche ich mir mehr Sicherheit?
Und welche Strukturen passen langfristig zu meinem Leben?

Diese Fragen haben keine allgemeingültigen Antworten. Aber sie helfen dabei, das eigene Business bewusster zu gestalten.

Gerade im Yoga-Bereich sind viele Modelle historisch gewachsen. Stunden wurden übernommen, Kooperationen entstanden informell, vieles lief über Vertrauen und persönliche Beziehungen. Mit den aktuellen Diskussionen wird deutlich, dass es sinnvoll sein kann, manche dieser Strukturen noch einmal bewusst anzuschauen.

Warum Angst selten die beste Strategie ist

Rechtliche Themen lösen schnell Stress aus. Vor allem dann, wenn Begriffe wie Scheinselbstständigkeit oder Nachzahlungen im Raum stehen.

Doch der Podcast macht auch deutlich: Vermeidung hilft langfristig selten weiter.

Statt in Panik zu geraten oder die Themen komplett wegzuschieben, geht es eher darum, informierte Entscheidungen zu treffen. Nicht perfekt. Aber bewusst.

Denn Rechtssicherheit entsteht nicht dadurch, dass man hofft, nie geprüft zu werden. Sie entsteht dadurch, dass man die eigenen Strukturen versteht und aktiv gestaltet.

Gerade für Yoga-Lehrende kann das auch eine Chance sein. Eine Chance, das eigene Business klarer zu positionieren, unabhängiger aufzustellen und unternehmerischer zu denken.

Austausch statt Unsicherheit

Ein weiterer wichtiger Punkt im Podcast ist der Hinweis auf die Yoga als Beruf Konferenz in Hamburg am 14. November 2026. Dort wird Julia Ruch ebenfalls vor Ort sein und Raum für Austausch und Fragen schaffen.

Gerade bei rechtlichen Themen ist persönlicher Austausch oft besonders wertvoll. Denn viele Situationen lassen sich nicht pauschal beantworten. Was für eine Yogalehrerin sinnvoll ist, muss nicht automatisch für eine andere passen.

Deshalb kann es hilfreich sein, sich mit anderen auszutauschen, Fragen zu stellen und die eigene Situation besser einordnen zu lernen.

Fazit: Rechtssicherheit beginnt mit Klarheit

Die aktuellen Entwicklungen zeigen vor allem eines: Yoga-Lehrende sollten sich mit ihrer beruflichen Struktur auseinandersetzen.

Nicht aus Angst. Sondern aus Klarheit.

Viele der relevanten Kriterien existieren schon lange. Der Unterschied ist nur, dass sie gerade wieder stärker ins Bewusstsein rücken.

Wer versteht, wie Selbstständigkeit bewertet wird, welche Rolle Rentenversicherungspflicht spielt und welche Strukturen langfristig sinnvoll sind, kann sein Yoga-Business bewusster gestalten.

Nicht perfekt. Aber stabiler.

Denn Sicherheit entsteht selten durch Wegschauen. Sie entsteht dort, wo Klarheit beginnt.

Und über diesen Link kommst du direkt zum Podcast:

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‍Ich wünsche dir viel Spaß beim Anhören der Folge,
Happy Yogabusiness Aufbau, deine Antonia

FAQ: Häufige Fragen zur Rechtssicherheit im Yoga-Business

Nein. Ob eine selbstständige Tätigkeit wirklich als Selbstständigkeit gilt, hängt immer von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem die Anzahl der Auftraggeber, der eigene Marktauftritt, wirtschaftliches Risiko und die tatsächliche Gestaltung der Zusammenarbeit.

Nein. Aktuell existiert lediglich ein Referentenentwurf. Dabei handelt es sich um einen frühen Vorschlag innerhalb eines Gesetzgebungsprozesses, nicht um ein beschlossenes Gesetz.

In vielen Fällen ja. Da Yoga-Lehrende häufig als freiberufliche Lehrende gelten, kann eine Rentenversicherungspflicht bestehen. Entscheidend ist unter anderem die Höhe des Einkommens.

Wenn eine Versicherungspflicht bestand und keine Beiträge gezahlt wurden, können Nachzahlungen entstehen. In der Regel kann die Deutsche Rentenversicherung bis zu vier Jahre rückwirkend prüfen.

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Ich bin Antonia Reinhard, erfahrene Yogalehrerin, ehrliche Yoga-Business-Mentorin und die Bloggerin hinter dem „Yoga als Beruf“-Blog.

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