Scheinselbstständigkeit im Yoga ist eines der meistdiskutierten Themen der letzten Jahre – und 2026 relevanter denn je. Neue Urteile, eine deutlich strengere Prüfpraxis der Deutsche Rentenversicherung (DRV) und viele widersprüchliche Aussagen sorgen für Unsicherheit bei Yogalehrerinnen und Studioinhaberinnen.
In dieser Folge von Yoga als Beruf spreche ich mit Julia Ruch, Juristin bei der aktivKANZLEI, über den aktuellen Stand: Was gilt wirklich? Was ändert sich bis 2026? Und wie können Studios und Lehrende jetzt rechtssicher zusammenarbeiten – ohne Panik, aber mit Klarheit?
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Wann giltst du als selbstständig und wann nicht?
Ob eine Yogalehrerin selbstständig oder abhängig beschäftigt ist, entscheidet sich nicht an einem einzelnen Kriterium, sondern an der Gesamtschau der Tätigkeit. Julia beschreibt das anschaulich als „Perlenkette“: Erst alle Merkmale zusammen ergeben das rechtliche Bild.
Merkmale, die für Selbstständigkeit sprechen
- eigene Rechnungsstellung
- mehrere Auftraggeber
- eigenes wirtschaftliches Risiko
- inhaltliche Freiheit im Unterricht
- Möglichkeit, sich vertreten zu lassen
Kritische Faktoren aus Sicht der DRV
- Studio übernimmt Organisation, Buchung und Abrechnung
- feste Abläufe oder enge inhaltliche Vorgaben
- starke wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Studio
- Vertretung nur theoretisch, nicht praktisch möglich
Ein gemieteter Raum, eigene Abrechnung oder direkte Zahlung durch Teilnehmerinnen sprechen für Selbstständigkeit – garantieren sie aber nicht. Entscheidend bleibt immer das Gesamtbild.
Herrenberg-Urteil: Warum seit 2025 strenger geprüft wird
Das sogenannte Herrenberg-Urteil hat kein neues Gesetz geschaffen, aber die Bewertungspraxis der Rentenversicherung massiv verschärft. Seitdem wird genauer geprüft, ob Honorartätigkeiten in der Praxis nicht doch einem Angestelltenverhältnis ähneln.
Wichtig:
- Auch bestehende Modelle werden kritischer betrachtet
- Prüfungen können rückwirkend erfolgen
- Honorarkräfte sind nicht per se unzulässig – aber erklärungsbedürftig
Übergangsregelung bis Ende 2026 (§ 127 SGB IV)
Aktuell gilt eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2026. Häufig hört man: „Bis 2026 passiert nichts.“
Das ist gefährlich verkürzt.
Was wirklich gilt:
- Schutz vor sofortigen Beitragsnachforderungen, wenn Modelle aktiv angepasst werden
- Prüfungen können weiterhin stattfinden
- Ab 2027 drohen rückwirkende Forderungen, wenn nichts geändert wurde
Die Übergangszeit ist kein Aufschub, sondern ein Arbeitsfenster.
Vertretung, Krankheit & Urlaub rechtssicher regeln
Die Vertretungsmöglichkeit ist eines der wichtigsten Kriterien für Selbstständigkeit.
Rechtssichere Optionen:
- Vertretung durch andere selbstständige Lehrende
- kurzfristige, klar befristete Beschäftigungen (korrekt angemeldet)
Wichtig:
- Vertretungen dürfen keine Dauerlösung sein
- Verträge, Anmeldung und Abrechnung müssen sauber geregelt sein
Arbeitest du in mehreren Studios, kann das positiv bewertet werden – es zeigt wirtschaftliche Unabhängigkeit.
Studios: Raummiete, Einnahmenteilung & Mischmodelle
Viele Studios stellen ihre Zusammenarbeit aktuell um. Häufige Modelle sind:
- feste Raummiete pro Kurs
- Einnahmenteilung nach Teilnehmerzahl
- Mischmodelle aus Anstellung, Minijob und Selbstständigkeit
Entscheidend ist nicht das Modell, sondern:
- trägst du als Lehrende ein eigenes Risiko?
- hast du unternehmerische Freiheit?
- gibt es klare, schriftliche Vereinbarungen?
Ein Studio darf Minijobber:innen und Selbstständige parallel beschäftigen, solange die Rollen klar getrennt sind.
Der Begriff „freier Mitarbeiter“ hat keine rechtliche Schutzwirkung.
VHS, Vereine & Übungsleiterpauschale
Tätigkeiten an Volkshochschulen, in Vereinen oder Sportvereinen werden oft anders bewertet. Die Übungsleiterpauschale bleibt grundsätzlich bestehen, ersetzt aber keine sozialversicherungsrechtliche Prüfung. Auch hier zählt die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit.
Plattformen wie Wellpass & Urban Sports Club
Wellpass und Urban Sports Club gelten meist als Vermittler, können aber die Gesamtbewertung deiner Selbstständigkeit beeinflussen – besonders wenn:
- der Großteil deiner Teilnehmer über die Plattform kommt
- du wirtschaftlich stark davon abhängig bist
- dein Angebot fast ausschließlich darüber läuft
Einzelne Zusatzstunden sind meist unproblematisch.
Kritisch wird es, wenn die Plattform zur tragenden Säule deiner Existenz wird.
Rentenversicherungspflicht – die häufigsten Fragen
- Nebenberuflich selbstständig? → Pflicht kann trotzdem bestehen
- Gewinn oder Umsatz? → Entscheidend ist der Gewinn
- Monat oder Jahr? → Meist der Jahresdurchschnitt
- Mehrere Tätigkeiten? → Werden zusammengerechnet
- Rückwirkende Forderungen? → Ja, über mehrere Jahre möglich
- Verbeamtet im Hauptberuf? → Kann beeinflussen, ersetzt aber keine Prüfung
Fazit: Klarheit statt Angst
Selbstständigkeit im Yoga ist nicht verboten.
Aber sie ist komplexer geworden.
Wenn du 2026 sicher arbeiten willst:
- prüfe deine Modelle ehrlich
- gestalte Verträge realistisch
- nutze die Übergangszeit aktiv
Ohne Panik. Aber mit Bewusstsein. Yoga bleibt ein Beruf und kann auch unter veränderten Rahmenbedingungen tragfähig sein.
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Ich wünsche dir viel Spaß beim Anhören der Folge,
Happy Yogabusiness Aufbau, deine Antonia


