#203: Rechtssicherheit im Yoga-Business: Haftung, Datenschutz, Verträge

Haftung, Datenschutz & Verträge im Yoga-Business richtig regeln: So sichern sich Yogalehrer:innen und Studios rechtlich ab – von Health Disclaimer bis AGB.

Warum rechtliche Absicherung im Yoga-Business unverzichtbar ist

Die meisten Yogalehrer:innen starten mit viel Leidenschaft und Fachwissen in die Selbstständigkeit – und stellen dann irgendwann fest: Rechtliche Fragen spielen plötzlich eine größere Rolle, als gedacht.

Wer ein Studio führt, Kurse gibt, Online-Angebote vertreibt oder Retreats veranstaltet, trägt nicht nur für die Teilnehmenden Verantwortung, sondern auch für die rechtliche Absicherung des eigenen Unternehmens. Und genau hier wird es komplex: Haftung, Datenschutz, Verträge, Ausbildungsverträge, Buchungssysteme – all das sind Themen, die häufig unterschätzt werden.


In diesem Beitrag zeige ich dir die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für dein Yoga-Business. (Der Beitrag bezieht sich vorrangig auf den deutschen Rechtsraum und orientiert sich an den häufigsten Fragen aus der Yoga-Praxis.)

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Haftung und Haftungsausschluss: Wer haftet im Ernstfall?

Auch wenn Yoga eine sanfte Praxis ist, sind Verletzungen nicht ausgeschlossen. Wer haftet also, wenn eine Teilnehmerin sich z. B. beim Üben verletzt?

Hier kommt die Berufshaftpflichtversicherung ins Spiel. Sie ist für selbstständige Yogalehrer:innen unverzichtbar und schützt vor finanziellen Forderungen bei Personen- oder Sachschäden im Unterricht. Studioinhaber:innen benötigen zusätzlich oft eine Betriebshaftpflicht.

Ein häufig eingesetztes Mittel ist der Haftungsausschluss (Health Disclaimer). Dieser Hinweis, den viele Studios und Lehrer:innen auf der Website oder bei der Anmeldung platzieren, dient dazu, auf die Eigenverantwortung der Teilnehmenden hinzuweisen. Wichtig ist:

  • Der Haftungsausschluss ersetzt keine Versicherung.

  • Er muss individuell auf die Angebote (Online, Retreat, Ausbildung etc.) angepasst werden.

  • Er sollte klar formulieren, dass keine medizinischen Diagnosen gestellt werden und die Teilnahme auf eigene Verantwortung erfolgt.

  • Heilversprechen wie „Heilt Rückenschmerzen“ sollten unbedingt vermieden werden.

Wichtig: Ein Health Disclaimer schützt nur begrenzt vor Haftung. Bei grober Fahrlässigkeit (z. B. falsche Anweisungen) bleibt die Haftung bestehen.

Verträge: Klare Regeln schaffen Sicherheit

Viele rechtliche Konflikte entstehen, weil es keine sauberen schriftlichen Vereinbarungen gibt. Gerade für Yogastudios, Ausbildungen und langfristige Mitgliedschaften sind schriftliche Verträge essenziell.

1️⃣ Studio-Mitgliedschaften

  • Laufzeit & Kündigungsfristen klar definieren

  • Sonderkündigungsrechte (z. B. Umzug, Krankheit) berücksichtigen

  • Zahlungsmodalitäten und Mahnwesen regeln

  • Änderungen (Preiserhöhungen, Kursplan) vertraglich absichern

2️⃣ Aus- und Weiterbildungen

  • Rücktrittsregelungen und Stornobedingungen konkret regeln

  • Ratenzahlungen rechtlich korrekt vereinbaren

  • Verhaltenserwartungen & Ausschlusskriterien benennen

  • Vorgehen bei Krankheit des Anbieters oder Unterrichtsausfall klären

3️⃣ Honorarkräfte & Kooperationen

  • Haftungsfragen klar regeln (wer haftet im Unterricht?)

  • Aufgabenverteilung und Vergütung sauber festhalten

Tipp: Nutze Vertragsvorlagen nur als Orientierung und lasse wichtige Verträge idealerweise einmal rechtlich prüfen.

Datenschutz: Achtsamkeit auch bei Daten

Mit der DSGVO ist der Schutz personenbezogener Daten gesetzlich streng geregelt. Yogalehrer:innen verarbeiten regelmäßig persönliche – teils auch gesundheitliche – Daten.

  • Nur notwendige Daten erheben (Name, Kontakt, evtl. Gesundheitsfragen).

  • Daten dürfen nur mit Einwilligung verarbeitet werden (z. B. bei Gesundheitsabfragen).

  • Datenschutzerklärung auf der Website bereitstellen.

  • Bei Nutzung von Buchungssystemen (Eversports, Fitogram, etc.) prüfen, ob Auftragsverarbeitungsverträge nötig sind.

  • Gesundheitsdaten dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung gespeichert werden.

Eine Unterschrift auf der Datenschutzerklärung ist meist nicht notwendig, wenn diese korrekt in Buchung und Website eingebunden ist. Wichtig ist, dass die Information bei der Datenerhebung transparent zur Verfügung steht.

Online-Kurse, Retreats & hybride Angebote: Besondere Anforderungen

Mit zunehmender Digitalisierung entstehen neue rechtliche Herausforderungen:

  • Urheberrecht bei Musik & Bildern: Nur lizenzfreie Inhalte verwenden.

  • AGB für digitale Angebote: Widerrufsrecht, Zahlung, Nutzungsrechte regeln.

  • Datenschutz bei Zoom & Co.: Teilnehmer über Datenverarbeitung informieren.

  • Stornierungsbedingungen klar regeln, besonders bei Retreats und längeren Programmen.

Sonderfall Retreats: Wer Unterkunft, Verpflegung und Programm kombiniert, gerät möglicherweise ins Pauschalreiserecht – hier lohnt sich immer eine individuelle Rechtsberatung.

Rentenversicherungspflicht & Scheinselbstständigkeit

Besonders Studioinhaber:innen fragen sich oft: 

Bin ich als Yogalehrerin rentenversicherungspflichtig?

  • Einzelne Honorarkräfte gelten häufig als selbstständig, können aber bei ständiger Tätigkeit für ein Studio in die Rentenversicherungspflicht fallen.

  • Hier empfiehlt sich Beratung durch Steuerberater:innen oder Anwält:innen, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.

Wann brauche ich AGB?

AGB sind immer dann sinnvoll, wenn du standardisierte Abläufe hast:

  • Mitgliedschaften

  • Ausbildungen

  • Online-Kurse

  • Retreats

  • Buchungssysteme

AGB helfen, Transparenz zu schaffen und Streitigkeiten vorzubeugen. Je mehr automatisiert läuft, desto wichtiger werden gut formulierte AGB.

Fazit: Recht muss nicht kompliziert sein – aber klar

Rechtssicherheit im Yoga-Business bedeutet nicht, dass du zur Juristin werden musst. Aber du solltest:

  • deine Verträge schriftlich und klar regeln

  • Haftungs- und Datenschutzthemen aktiv angehen

  • regelmäßig deine Unterlagen prüfen und ggf. aktualisieren lassen

So schützt du nicht nur dich selbst, sondern auch deine Teilnehmenden – und kannst dich voll auf das konzentrieren, wofür du angetreten bist: Menschen mit Yoga begleiten.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und dient zur Orientierung für Yogalehrer:innen im deutschen Raum.

Wenn du mehr über dieses Thema erfahren möchtest, kannst du dir hier einen Termin buchen.

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